In einer Kooperation mit der Tabakzeitung und der InterTabac suchen wir die besten Bilder aus dem Tabakanbau 2023. Ob während der Wachstumsphase, vor dem Schlagen der Blüte oder während der Ernte: eine Experten-Jury wird die drei besten Bilder küren. Die dreiköpfige Jury besteht aus Angelika Bauer von der Messe Dortmund, Sascha Kopp, Leitung der Bildredaktion der Verlagsgruppe Rhein-Main (VRM) und Folke Rega vom Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer.
Das Gewinnerbild ist mit einem Preisgeld von 500 € dotiert. Für die drei Gewinner gibt es selbstverständlich freien Eintritt zur Preisverleihung auf der InterTabac, wo auch die übrigen Bilder gezeigt werden. Außerdem werden die Gewinnerbilder nach der Auswahl unter Nennung des Namens in einer Ausgabe der Tabakzeitung prominent abgedruckt.
Bilder und Downloadlinks können zur Teilnahme bis einschließlich 10. September an wettbewerb@bundesverband-tabak.de gesendet werden. Einsender stimmen den Teilnahmebedingungen (s.u.) automatisch zu.
Sollten Sie Lust auf eine Teilnahme haben, wissen aber nicht, wo in Ihrer Region Tabak angebaut wird? Nehmen Sie über info@bundesverband-tabak.de gerne mit dem Verband Kontakt auf.
Teilnahmebedingungen
Der Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer / Vereinigung der Tabak-Erzeugergemeinschaften e.V. und die Konradin Mediengruppe suchen im Rahmen dieses Fotowettbewerbs nach den beeindruckendsten Aufnahmen aus dem Tabakanbau im Jahr 2023 in Deutschland. Unsere Jury kürt aus den besten Einsendungen die Gewinner und wird diese auf der diesjährigen Messe InterTabac in Dortmund präsentieren. Die Teilnahme am Fotowettbewerb und dessen Durchführung richten sich nach den nachfolgenden Bedingungen.
1. Veranstalter
Veranstalter des Fotowettbewerbs ist der Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer / Vereinigung der Tabak-Erzeugergemeinschaften e.V., Kirchstraße 18, 77743 Neuried-Altenheim, im Folgenden „BDT“ in Kooperation mit der Konradin Selection GmbH, Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz, im Folgenden „DTZ“, gemeinschaftlich „die Veranstalter“.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Teilnehmer des Fotowettbewerbs ist diejenige Person, die per E-Mail an wettbewerb@bundesverband-tabak.de Fotos oder Fotos durch Download für den Wettbewerb selbst oder durch einen Bevollmächtigten zur Verfügung stellt. Je Teilnahmephase kann der Teilnehmer nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
3. Teilnahmebedingungen
Teilnehmer können mehrere Fotos einreichen. Die Fotos müssen selbst erstellt sein und dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Eine professionelle Bearbeitung ist erlaubt, solange sie den Charakter des Fotos nicht verändert. Es dürfen keine Bilder mit diskriminierendem, beleidigendem oder anstößigem Inhalt eingereicht werden. Mit der Einsendung der Fotos erklärt sich der Teilnehmer bereit, dass eingereichte Fotos für Werbezwecke der Veranstalter genutzt werden dürfen.
4. Ausschluss von der Teilnahme
Ausgeschlossen als Teilnehmer sind Mitarbeiter und Angestellte, einschließlich deren jeweiligen Familien- und Haushaltsangehörigen der Konradin-Mediengruppe, des BDT und der Messe Dortmund. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme an dem Wettbewerb auszuschließen, wenn die eingereichten Fotos gegen geltendes Recht oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
5. Teilnahmezeitraum
Die Teilnahmephase des Fotowettbewerbs „Tabakanbau in Deutschland 2023“ läuft vom 15.06.2023, 00:00 Uhr bis zum 10.09.2023., 23:59 Uhr. Teilnahmen, die nach diesem Zeitraum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Gewinnerermittlung erfolgt in der darauffolgenden Woche. Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern des Fotowettbewerbs, die innerhalb des Gewinnspielzeitraums ihre Teilnahme erklärt haben und zur Teilnahme berechtigt sind, ermittelt. Die Gewinnerermittlung erfolgt durch eine interne Jury, die die drei schönsten Fotos ermittelt.
6. Gewinner
Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt ausschließlich per E-Mail an den Teilnehmer, der das Foto eingesandt hat. Der Gewinnanspruch erlischt bei Nichtabnahme des Gewinns nach Ablauf eines Monats, gerechnet ab der ersten Veröffentlichung des Gewinners. Sofern Bestandteile des Gewinns vorzeitig fällig werden, ergibt sich kein Anspruch auf eine Entschädigung oder Ersatzleistung.
7. Gewinn
Zu gewinnen gibt es als ersten Preis für die Teilnehmer 500,00 € sowie einen kostenlosen Eintritt zur Messe InterTabac, die vom 14.-16. September 2023 von der Messe Dortmund ausgerichtet wird. Der zweite und dritte Preis enthält einen kostenlosen Eintritt zu diesjährigen Messe InterTabac. Alle Gewinner sind zur Präsentation der Gewinnerbilder im Rahmen der Messe eingeladen und ihre Bilder werden in der Zeitschrift „Die Tabakzeitung“ von der DTZ prominent unter Nennung der Gewinner abgedruckt. Sollte die Messe InterTabac beispielsweise aus Gründen höherer Gewalt nicht zu dem genannten Zeitpunkt stattfinden, erfährt der Gewinn einen aufschiebenden Charakter.
8. Bilderrechte
Mit Hochladen des Fotos erklärt jeder Teilnehmer, alle an dem von ihm hochgeladenen Foto bestehende Rechte innezuhaben und willigt in die Veröffentlichung des Fotos und seiner persönlichen Angaben (siehe hierzu Ziffer 10.) ein. Außerdem erhalten die Veranstalter die Rechte zur Bearbeitung (insbesondere elektronische Bildverarbeitung in Online-Auftritten), Vervielfältigung, Wiedergabe durch Bildträger sowie das Recht, diese Rechte auf Dritte zu Übertragen, zeitlich uneingeschränkt. Die vorstehende Nutzungsrechtsübertragung erfolgt vergütungsfrei.
Jeder Teilnehmer versichert, dass durch die Veröffentlichung seines Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere fremde Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte fotografierter Personen. Der Teilnehmer stellt die Veranstalter von Ansprüchen Dritter aus Verletzung derartiger Rechte und den Rechtsverfolgungskosten frei. Es besteht kein Recht auf Teilnahme am Wettbewerb und Veröffentlichung eingesandter Fotos, sofern nicht anders festgelegt. Durch die Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Fotowettbewerbs.
9. Beendigung des Gewinnspiels
Die Veranstalter behalten sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern oder wenn aus technischen Gründen eine korrekte Durchführung nicht möglich ist.
10. Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Die Veranstalter weisen darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben, noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und angegebenen Firmennamens (soweit angegeben) und der Nennung des jeweiligen Orts, an der das Bild gefertigt wurde, sowie der Weitergabe der Daten zur Übertragung des Gewinns an Dritte einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Website des Veranstalters und seinen Social-Media-Plattformen ein. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die E-Mail-Adresse info@bundesverband-tabak.de zu richten.
Die beim Fotowettbewerb erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Adresse, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Faxnummer) werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs erhoben. Die Daten bleiben auch nach Ablauf des Wettbewerbs auf den Servern der Veranstalter gespeichert.
11. Anwendbares Recht
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen und das Gewinnspiel insgesamt unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.